
Ihre Spezialkanzlei für Umwelt- und Energierecht
Unsere Kanzlei
Die Kanzlei PAULY•Rechtsanwälte steht für hochqualifizierte und praxisorientierte Rechtsberatung in den Bereichen des Umwelt-, Energie-, Klima- und Planungsrechts.
Gegründet im Juli 2015 haben wir uns als Spezialisten für diese Rechtsbereiche zusammengeschlossen, um unseren Mandanten ein speziell auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenes und dennoch breites Beratungsspektrum anbieten zu können.
Wir kombinieren hohe Spezialisierung mit langjähriger Erfahrung und sehen unsere Aufgabe vor allem in einer effizienten und stets den Anforderungen der Praxis gerecht werdenden Beratung unserer Mandanten.
Unsere Mandanten sind gewerbliche und industrielle Unternehmen aller Größenordnungen, Verbände und Institutionen. Wir verfügen über ein kompetentes Netzwerk und legen Wert auf ständige Fortbildung.
Wissenschaftliche Lehrtätigkeit und Veröffentlichungen in Fachzeitschriften sowie Gesetzeskommentierungen sind für uns ebenso selbstverständlich wie die laufende Teilnahme als Referenten bei Vortrags- und Fortbildungsveranstaltungen.
Unsere Kompetenz
Unsere Schwerpunkte im öffentlichen Recht sind sämtliche Gebiete des Umweltrechts, insbesondere das Abfall- und Immissionsschutzrecht.
Daneben beschäftigen wir uns im Rahmen des Genehmigungsverfahrensmanagements auch mit dem Bauordnungs- und Planungsrecht.
Im Zivilrecht beraten wir unsere Mandanten zu allen Fragen des Vertriebs-, Vertrags- und Gesellschaftsrechts, häufig mit Bezügen zum Recht der Produktverantwortung, insbesondere aktuell auch zur erweiterten Produktverantwortung (EPR) und des Entsorgungsmanagements.
Einen weiteren Schwerpunkt unserer Expertise stellt das Energiewirtschaftsrecht dar, wo wir ebenfalls im Rahmen der vertriebs- und vertragsrechtlichen Beratung und Vertretung tätig sind.
Unser anwaltliches Beratungsspektrum umfasst auch die jüngsten, von einer besonderen Dynamik geprägten Aspekte des Umwelt- und Klimaschutzrechts, das insbesondere durch den Vorstoß der Europäischen Kommission im sog. „Green Deal“ eine neue Bedeutung und Akzentuierung erfahren hat. Dazu gehört insbesondere auch die rechtliche und strategische Beratung der Industrie im anstehenden Transformationsprozess, der insgesamt auf eine saubere und kreislauforientierte Wirtschaft ausgerichtet ist (CEAP). Proaktives Handeln bildet hierbei zumeist die beste Voraussetzung, um in diesem Rahmen eine gute und sichere Zukunft der Unternehmen im Einklang mit den ESG-Grundsätzen (Environmental Social Governance) zu gewährleisten.
Darüber hinaus treten wir als Verteidiger in Umweltstraf- und -ordnungswidrigkeitenverfahren auf.
Auszeichnungen
Handelsblatt-Auszeichnung
„Deutschlands Beste Anwälte 2022“
„The Best Lawyers in Germany”
In der Kategorie “Deutschlands Beste Anwälte 2022“ wurde Dr. Markus W. Pauly für den Rechtsbereich „Regulierung“ („Regulatory Practice“) ausgezeichnet.
Die Erhebung basiert auf einer Umfrage des Handelsblatt-Partners Best Lawyers, welcher in Deutschland speziell für das Handelsblatt die renommiertesten Rechtsberater in einem umfangreichen Peer-to-Peer-Verfahren ermittelt. Hierbei werden u.a. Deutschlands beste Anwälte prämiert.

JUVE-Handbuch „Wirtschaftskanzleien 2021/2022“
PAULY ● Rechtsanwälte ist führende Kanzlei im Umwelt- und Planungsrecht sowie im Produkt- und Abfallrecht
Nach den Recherchen des JUVE-Handbuchs „Wirtschaftskanzleien – Rechtsanwälte für Unternehmen“, 24. Ausgabe 2021/2022, gehört PAULY ● Rechtsanwälte zu den bundesweit führenden deutschen Kanzleien in den Bereichen „Umwelt- und Planungsrecht“ sowie „Produktbezogenes Umweltrecht/Regulierung“. Rechtsanwalt Dr. Markus W. Pauly gehört in diesen Kategorien zu den oft empfohlenen Rechtsanwälten.

Studie „Kanzleimonitor“ 2021/2022
PAULY ● Rechtsanwälte verteidigen im Umweltrecht bei den führenden Kanzleien den Spitzenplatz mit großem Abstand auf die Zweitplatzierten. Rechtsanwalt Dr. Markus W. Pauly belegt bei den im Umweltrecht empfohlenen Rechtsanwälten, wie in den beiden Vorjahren, nach wie vor den ersten Platz.
Die ausgesprochene Empfehlung im Umweltrecht bezieht sich auf die Themenfelder Abfall-, Wasser- und Abwasserrecht, Boden- und Naturschutzrecht, Immissionsschutzrecht.
An der Studie „Kanzleimonitor“ 2021/2022 haben sich Syndikusrechtsanwälte und Unternehmensjuristen beteiligt. Rechtsabteilungen aus knapp 900 Unternehmen haben rund 7.600 Empfehlungen für Kanzleien in 32 Rechtsgebieten für Kanzleien im In- und Ausland abgegeben.
Damit ist der Kanzleimonitor deutschlandweit die größte Befragung zur Leistungsfähigkeit von Kanzleien im In- und Ausland. Die Ergebnisse der Studie werden im alljährlich erscheinenden Buch „kanzleimonitor.de“ – Empfehlung ist die beste Referenz“ veröffentlicht.
The Legal 500 Deutschland 2022
PAULY ● Rechtsanwälte gehört im Jahre 2022 zu den führenden Kanzleien im Umwelt- und Planungsrecht in Deutschland. Die Kategorie umfasst öffentliches Bauplanungsrecht und klassische umweltrechtliche Themen, wie z.B. Immissionsschutz- sowie produktbezogenes Umweltrecht.
The Legal 500 ist das weltweit größte juristische Handbuch.
Anwälte

Dr. Markus W. Pauly
Rechtsanwalt
Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit:
Beratung und Vertretung von Unternehmen in den Bereichen Umweltrecht und Planungsrecht, insbesondere im Abfallrecht und Immissionsschutzrecht.

Dr. Nadja Wüstemann
Rechtsanwältin
Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit:
Beratung und Vertretung von Unternehmen in den Bereichen Energiewirtschaftsrecht, Vertrags- und Vertriebsrecht, Entsorgungs- und Energievertragsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Waste to Energy, Erneuerbare Energien, Energie-Contracting.

Dr. Andreas Hamacher
Rechtsanwalt*
Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit:
Beratung und Vertretung von Unternehmen in den Bereichen des Wirtschaftsverwaltungsrechts mit Schwerpunkten im Umwelt-, Bauplanungs-, Medien- und Datenschutzrecht
*angestellter Rechtsanwalt

Patrick Krampitz
Rechtsanwalt*
Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit:
Beratung und Vertretung von Unternehmen in den Bereichen des Wirtschaftsverwaltungsrechts, insbesondere im Umweltrecht. Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen im produktbezogenen Abfallrecht und im Anlagenzulassungsrecht.
*angestellter Rechtsanwalt

Melanie Schmitt B.A.
Rechtsanwältin*
Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit:
Beratung und Vertretung von Unternehmen in den Bereichen Umweltstrafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Abfallrecht insbesondere mit den Schwerpunkten Verbringungsrecht und Gefahrgutrecht.
*angestellte Rechtsanwältin
Rechtsgebiete
Umweltrecht
Auf dem Gebiet Umweltrecht bieten wir unseren Mandanten eine umfassende Beratung und Vertretung in allen Bereichen. Diese beginnt bei der Klärung einzelner Rechtsfragen und reicht über die Begleitung und Vertretung in privaten und behördlichen Streitigkeiten bis hin zur prozessualen Vertretung in allen Instanzen. Selbstverständlich sind wir auch im Rahmen der Vertragsgestaltung und –verhandlung für Sie tätig. Wir begleiten Vorhaben unserer Mandanten von der Planungs-, über die Genehmigungs- bis hin zur Umsetzungsphase und treten auch im Rahmen von Umweltstraftaten und Ordnungswidrigkeiten als Verteidiger auf.
- Abfallrecht
- Abfallverbringungsrecht
- Bauplanungsrecht
- Bodenschutzrecht
- Deponierecht
- Entsorgungsverträge
- Environmental Compliance
- Gefahrgutrecht
- Genehmigungs- und Vertragsanalyse
- Genehmigungsmanagement
- Gewerblicher Rechtsschutz
- Immissionsschutzrecht
- Mess- und Eichrecht
- Prozessführung
- Recht der Produktverantwortung, insbesondere Verpackungsrecht
- Umweltstrafrecht und Umweltordnungswidrigkeitenrecht
- Verfassungsrecht
- Vertragsrecht (AGB und individuell)
- Wasserrecht
- Wirtschaftsverwaltungsrecht
- Abfallwirtschaftsrecht
- Bergrecht
- Bodenschutz-/Altlastenrecht
- EU-Umweltrecht
- Gefahrgutrecht
- Gefahrstoffrecht
- Genehmigungsrecht
- Immissionsschutzrecht
- Kreislaufwirtschaftsrecht
- Naturschutzrecht
- Recht der Produktverantwortung
- Stoffrecht (REACH)
- Umwelthaftungsrecht
- Umweltinformationsrecht
- Umweltschadensrecht
- Umweltversicherungsrecht
- Verpackungsrecht
- Wasser- und Abwasserrecht
Energierecht
Im Rahmen unserer Beratung im Energierecht befassen wir uns im Schwerpunkt mit allen Fragen rund um Energieliefer-, Netznutzungs- und -anschlussverträge. Dies betrifft die Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen ebenso wie die Begleitung und Verhandlung komplexer Individualverträge, die Beratung und Vertretung in Streitigkeiten über die Vertragsdurchführung sowie die prozessuale Vertretung. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Vertragsgestaltung, Beratung und Vertretung im Bereich des Energie-Contracting. Darüber hinaus beraten wir unsere Mandanten auch im Zusammenhang mit dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG).
- Contracting-Verträge
- Energielieferverträge
- Gewerblicher Rechtsschutz
- Netzanschluss- und -nutzungsverträge
- Prozessführung
- Vertragsrecht (AGB und individuell)
- Energievertrags- und -vertriebsrecht
- Recht der Erneuerbaren Energien
- Energie-Contracting
Aktuelles / Neuigkeiten
Newsflash 02/2023
Verpackungsrecht international
Seit dem 01.07.2022 sind alle Hersteller von mit Waren befüllten Verpackungen verpflichtet, sich vor dem Inverkehrbringen der Verpackungen bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) registrieren zu lassen. Dies betrifft damit „sämtliche“ Verpackungen, insbesondere also auch Transportverpackungen, nicht-systembeteiligungspflichtige Verpackungen, also Verkauf- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht beim privaten Endverbraucher anfallen, systemunverträgliche Verpackungen […]
Newsflash 01/2023
Vorsicht bei Altlastenverdacht
Regelmäßig werden Grundstücke verkauft, die im Verdacht stehen eine Altlast zu sein. Zu der Frage, ob und in welchem Umfang der Verkäufer bei Vorliegen eines solchen Verdachts zur Nacherfüllung verpflichtet ist, hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 11. November 2022 (V ZR 213/21) entschieden.
Im konkreten Fall ging es um den Verkauf […]
Newsflash 08/2022
Bodenaushubmaterial – Abfall, Nebenprodukt oder Abfallende
Mit Urteil vom 17.11.2022 (Az. C-238/21) hat sich der Europäische Gerichtshof in einem Vorabentscheidungsverfahren zur abfallrechtlichen Einstufung von Bodenaushubmaterial geäußert. Gegenstand der gerichtlichen Prüfung war die Abfalleigenschaft von Bodenaushubmaterialien, in Abgrenzung zu den Voraussetzungen für das Vorliegen eines Nebenprodukts und dem Abfallende nach der Abfallrahmenrichtlinie (2008/98/EG).
Zunächst stellte […]
Newsflash 07/2022
EU-Verpackungsverordnung
Wie angekündigt, hat die EU-Kommission am 30.11.2022 einen Entwurf für eine EU-Verpackungsverordnung vorgelegt, die gleichzeitig auch der Konkretisierung der EU-Kunststoffrichtlinie und der Aufhebung der bisherigen EU-Verpackungsrichtlinie dient.
Damit soll eine EU-weite Verordnung für Verpackungen geschaffen werden, die im Gegensatz zu einer Richtlinie unmittelbare Wirkung im einzelnen Mitgliedsstaat der EU entfaltet. Das Vorhaben steht […]
Termine / Vorträge
14.02.2023
„Kombinierter Fortbildungslehrgang nach § 9 EfbV und § 5 AbfAEV sowie § 9 AbfBeauftV“
Referent: Rechtsanwalt Dr. Markus W. Pauly
Veranstaltet durch bvse-recyconsult GmbH, Bonn
27.02.2023
„Kombinierter Fachkundelehrgang – Grundkurs – Fachkunde nach § 9 EfbV und nach § 5 AbfAEV“
Referent: Rechtsanwalt Dr. Andreas Hamacher
Veranstaltet durch bvse-recyconsult GmbH, Bonn
06.03.2023
„Betriebsbeauftragte für Abfall – Fortbildung“
Referent: Rechtsanwalt Dr. Andreas Hamacher
Veranstaltet durch TÜV Rheinland Akademie, Köln
14.02.2023
„Kombinierter Fortbildungslehrgang nach § 9 EfbV und § 5 AbfAEV sowie § 9 AbfBeauftV“
Referent: Rechtsanwalt Dr. Markus W. Pauly
Veranstaltet durch bvse-recyconsult GmbH, Bonn
27.02.2023
„Kombinierter Fachkundelehrgang – Grundkurs – Fachkunde nach § 9 EfbV und nach § 5 AbfAEV“
Referent: Rechtsanwalt Dr. Andreas Hamacher
Veranstaltet durch bvse-recyconsult GmbH, Bonn
06.03.2023
„Betriebsbeauftragte für Abfall – Fortbildung“
Referent: Rechtsanwalt Dr. Andreas Hamacher
Veranstaltet durch TÜV Rheinland Akademie, Köln