Die Novelle der Industrieemissionsrichtlinie und ihre Umsetzung in deutsches Recht

Vor mittlerweile über einem Jahr, nämlich zum 04.08.2024, ist die Richtlinie (EU) 2024/1785 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.04.2024 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU […] über Industrieemissionen („IED-Richtlinie“) und der Richtlinie 1999/31/EG des Rates über Abfalldeponien („Deponierichtlinie“) in Kraft getreten und bedarf bis zum 01.07.2026 einer Umsetzung in deutsches Recht. Mehr als die Hälfte der Umsetzungsfrist ist damit mittlerweile verstrichen. In dieser Zeit ist das Bundesumweltministerium indes nicht untätig geblieben und hat bereits Referenten-Entwürfe für ein Artikelgesetz und eine Mantelverordnung zur Umsetzung dieser EU-Richtlinien-Novelle vorgelegt – zuletzt mit Bearbeitungsstand vom 03./07.07.2025.

Durch die geplanten Umsetzungsrechtsakte werden – soweit das Artikelgesetz betroffen ist – Änderungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), im Bundesberggesetz (BBergG) und im Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) veranlasst. Ergänzend hierzu erfolgen durch die neue Mantelverordnung Anpassungen in der 4. BImSchV (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen) und in der 5. BImSchV (Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte). Darüber hinaus wird eine 45. BImSchV neu geschaffen, die sich der „Umsetzung von Managementvorgaben und Umweltleistungswerten in Industrieanlagen (IE-Managementverordnung)“ widmet. Artikel 4 der neuen Mantelverordnung sieht zudem noch „Folgeänderungen“ in verschiedenen Regelungen, etwa der 9., 11., 17. und 44. BImSchV sowie in der Deponieverordnung, der Ersatzbaustoffverordnung und der Abfallbeauftragtenverordnung vor. Allein die Vielzahl der von der Novellenumsetzung erfassten Rechtsakte veranschaulicht die Reichweite und Komplexität des Gesetzes- und Verordnungsvorhabens, das mit grundlegenden Änderungen auch für die betroffenen Entsorgungsbetriebe und sonstigen Anlagen nach BImSchG verbunden sein wird.

In der Sache werden die anlagenbezogenen Betreiberpflichten dahingehend erweitert, dass bestimmte Anlagenbetreiber auf ihrer Basis künftig dazu verpflichtet sein werden, ein Umweltmanagementsystem einzurichten und zu betreiben. In dieses Umweltmanagementsystem werden auch sog. „Transformationspläne“ aufzunehmen sein, die letzten Endes darauf abzielen, gesteigerte Anforderungen (etwa zu strengeren Emissionsgrenzwerten) aus neuen BVT-Schlussfolgerungen („best verfügbare Techniken“) dadurch umzusetzen, dass eine bestehende, nicht anforderungskonforme Anlage stillzulegen und durch eine neue Anlage zu ersetzen ist, die die Anforderungen der BVT-Schlussfolgerungen erfüllt oder gar „Zukunftstechniken“ zum Einsatz bringt (siehe hierzu die Legaldefinition der „tiefgreifenden industriellen Transformation“ in § 3 Abs. 6m BImSchG n. F). Dieser Erneuerungsprozess muss innerhalb von acht Jahren nach Bekanntmachung der betreffenden BVT-Schlussfolgerungen abgeschlossen sein.

Das Team der PAULY Rechtsanwälte nimmt die anstehenden Novellierungen zum Anlass, in nachfolgenden Newsflashs über wesentliche Neuregelungen zur Umsetzung der IED 2.0 im Einzelnen zu berichten.

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Köln, 26.08.2025

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