Verpackungsrecht international

Seit dem 01.07.2022 sind alle Hersteller von mit Waren befüllten Verpackungen verpflichtet, sich vor dem Inverkehrbringen der Verpackungen bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) registrieren zu lassen. Dies betrifft damit „sämtliche“ Verpackungen, insbesondere also auch Transportverpackungen, nicht-systembeteiligungspflichtige Verpackungen, also Verkauf- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht beim privaten Endverbraucher anfallen, systemunverträgliche Verpackungen sowie Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter und auch Mehrwegverpackungen.

Hinzu tritt für systembeteiligungspflichtige Verpackungen zusätzlich noch die Pflicht, sich mit diesen Verpackungen zur Gewährleistung der flächendeckenden Rücknahme vor dem Inverkehrbringen an einem oder mehreren dualen System(en) zu beteiligen. Ansonsten droht neben dem Inverkehrbringungsverbot eine Geldbuße i. H. v. bis zu 200.000 €.

Sowohl die Registrierungspflicht als auch die Systembeteiligungspflicht stellen auf das Inverkehrbringen ab. Hierunter versteht man nach den Begriffsbestimmungen im Verpackungsgesetz die „Abgabe an Dritte im Geltungsbereich dieses Gesetzes“.

Damit steht fest, dass die Regelungen aus dem hiesigen Verpackungsgesetz jedenfalls nicht gelten, wenn die Verpackungen im Ausland in Verkehr gebracht werden. Der Hersteller oder Vertreiber, der mit Ware befüllte Verpackungen im Ausland in Verkehr bringen möchte, muss sich für diesen Fall rechtskundig machen, welche verpackungsrechtlichen Regelungen in dem jeweiligen Land gelten, in dem er die Verpackungen in Verkehr bringt. Dies gilt, obwohl zumindest in Europa alle Mitgliedsstaaten ein und dieselbe (Verpackungs-)Richtlinie in nationales Recht umgesetzt haben. Ob die geplante EU-Verpackungsverordnung daran viel ändert, ist fraglich, weil die nationale Ausgestaltung des Verpackungsrechts voraussichtlich nach wie vor im Detail den Mitgliedsstaaten obliegt. Im Übrigen ist offen, wann die geplante EU-Verordnung in Kraft tritt.

Eine gute Hilfestellung bietet ist insoweit eine jetzt aktualisierte, mit Stand von Januar 2023 erschienene Publikation des DIHK unter dem Titel „Umgang mit Verpackungen in Europa – Eine Übersicht der nationalen Umsetzung“, die für 25 europäische Länder einen sehr guten Überblick verschafft, wer den verpackungsrechtlichen Bestimmungen unterliegt, welche Verpackungen in den jeweiligen Anwendungsbereich fallen sowie welche Sonderregelungen und Kennzeichnungspflichten bestehen.

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Köln, 15.02.2023

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