BVT-Schlussfolgerungen

Immer wieder zu Diskussionen führt die Frage nach der Anwendung von BVT-Schlussfolgerungen.

Die Europäische Richtlinie über Industrieemissionen (IED) regelt die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung infolge industrieller Tätigkeit. Danach haben die Mitgliedsstaaten bezogen auf die von der Richtlinie erfassten Anlagen Maßnahmen zu ergreifen, dass diese Anlagen nach dem Grundsatz der besten verfügbaren Technik (BVT) betrieben werden.

BVT-Schlussfolgerungen für die betroffenen Abfallbehandlungsanlagen wurden am 17.08.2018 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. In Deutschland soll eine Umsetzung dieser BVT-Schlussfolgerungen einerseits durch eine Verwaltungsvorschrift erfolgen, die seit Anfang 2020 als Entwurf vorliegt, andererseits aber auch durch die Novelle der TA Luft, die noch in der laufenden Legislaturperiode verabschiedet werden soll. Damit wird in Deutschland die einjährige Umsetzungsfrist deutlich überschritten. Davon unabhängig ist wohl davon auszugehen, dass trotzdem eine vierjährige Frist zur Umsetzung der BVT-Schlussfolgerungen in die Praxis durch den Vollzug greift.

Bereits Ende 2018 hat das „Europäische Gericht“ (EuG), das gem. Art. 19 EUV gemeinsam mit dem Gerichtshof und den Fachgerichten den Gerichtshof der Europäischen Union bildet, unmissverständlich klargestellt, dass BVT-Schlussfolgerungen ausschließlich verbindlich sind gegenüber Behörden verbindlich sind und sie gegenüber Anlagenbetreibern keine unmittelbare Wirkung entfalten (EuG, Beschluss v. 13.12.2018, Rs T-739/17). Die BVT-Schlussfolgerungen enthalten für Anlagenbetreiber somit keine unmittelbaren Rechte oder Pflichten. Darüber hinaus hat das „Europäische Gericht“ ergänzend darauf hingewiesen, dass Behörden in begründeten Fällen auch Ausnahmen von den BVT-Schlussfolgerungen vorsehen können, falls deren Durchsetzung im Einzelfall unverhältnismäßig wäre (a.a.O. Rn. 102).

Insoweit bleibt im Einzelfall abzuwarten, wie die zuständigen Behörden mit der ihnen obliegenden Umsetzung der BVT-Schlussfolgerungen umgehen.

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Köln, 19.02.2021

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